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SteuererklärungWinterthur— zur Startseite

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die Steuererklärung Winterthur für Kundinnen und Kunden ausführt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald wir eine Anfrage annehmen und mit der Bearbeitung beginnen. Eine über das Formular eingereichte Anfrage ist noch kein Vertrag, sondern eine Offertanfrage. Es gilt schweizerisches Recht; das Auftragsrecht nach Art. 394 ff. OR ist anwendbar.

2. Leistungsumfang

Wir erstellen die Steuererklärung anhand der von Ihnen gelieferten Unterlagen und Angaben, prüfen die anwendbaren Abzüge und reichen die Erklärung nach Ihrer Freigabe elektronisch bei der zuständigen Behörde ein. Weitere Leistungen — insbesondere Einsprachen, Fristerstreckungen, Buchhaltung und Beratung — werden separat vereinbart und nach Aufwand abgerechnet.

Nicht Teil des Auftrags ist die Prüfung der von Ihnen gelieferten Belege auf inhaltliche Richtigkeit. Wir gehen davon aus, dass die eingereichten Unterlagen echt und vollständig sind.

3. Mitwirkungspflichten

Sie liefern die erforderlichen Unterlagen vollständig, lesbar und rechtzeitig. Sie informieren uns über Änderungen, die für die Deklaration erheblich sind — insbesondere Heirat, Trennung, Geburt, Umzug, Stellenwechsel, Erbschaft, Liegenschaftskauf oder Pensionierung.

Verzögerungen, die aus unvollständigen oder verspätet gelieferten Unterlagen entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dasselbe gilt für Fristen, die dadurch nicht eingehalten werden können.

4. Freigabe und Einreichung

Vor der Einreichung erhalten Sie die vollständige Steuererklärung zur Kontrolle. Mit der Freigabe bestätigen Sie, dass die Angaben Ihrer Situation entsprechen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Deklaration liegt gesetzlich bei der steuerpflichtigen Person.

5. Honorar und Zahlung

Es gelten die auf der Seite Preise publizierten Ansätze. Zuschläge für ausserordentlichen Aufwand teilen wir vor der Ausführung mit und führen sie nur mit Ihrem Einverständnis aus. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und der gesetzliche Verzugszins erhoben.

6. Fristen

Wir weisen auf laufende Fristen hin und beantragen auf Wunsch Fristerstreckungen. Die Einhaltung gesetzlicher Fristen setzt voraus, dass uns die Unterlagen rechtzeitig vorliegen — als Richtwert mindestens vier Wochen vor Fristablauf. Für Fristversäumnisse, die auf verspätete Zulieferung zurückgehen, übernehmen wir keine Haftung.

7. Haftung

Wir haften für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Nicht ersetzt werden Steuerbeträge, die auch bei korrekter Deklaration geschuldet gewesen wären, sowie Folgeschäden aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben der Kundschaft.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

Wir behandeln sämtliche Informationen aus dem Mandat vertraulich. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Unterlagen bewahren wir während der gesetzlichen Fristen auf.

9. Beendigung

Beide Seiten können das Mandat jederzeit beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Auf Verlangen geben wir Ihre Originalunterlagen heraus.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Winterthur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

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