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SteuererklärungWinterthur— zur Startseite

CHF 60 / Stunde

Einsprache, Fristerstreckung und Steuerberatung

Gegen eine Veranlagungsverfügung können Sie innert 30 Tagen ab Zustellung Einsprache erheben. Diese Frist ist gesetzlich und nicht erstreckbar — läuft sie ab, wird die Veranlagung rechtskräftig, auch wenn sie falsch ist.

Erleichterte Kundin am Telefon, nachdem die Einsprache erfolgreich war

Wir prüfen Ihre Verfügung gegen die eingereichte Deklaration, begründen die Einsprache sachlich und führen die Korrespondenz mit dem Steueramt. Ebenso übernehmen wir Fristerstreckungen, bevor eine Mahnung oder eine Ermessensveranlagung entsteht.

Für wen diese Leistung gedacht ist

  • Wer eine Veranlagung erhalten hat, die von der Deklaration abweicht
  • Wer die Einreichefrist vom 31. März nicht einhalten kann
  • Wer bereits gemahnt wurde oder eine Ermessensveranlagung erhalten hat
  • Wer eine zweite Meinung zu einer Steuerfrage braucht

Was wir konkret machen

01

Verfügung geprüft

Wir vergleichen jede Position der Veranlagung mit Ihrer Deklaration und zeigen Ihnen, wo und warum das Steueramt abgewichen ist.

02

Einsprache fristgerecht

30 Tage ab Zustellung, schriftlich und begründet. Wir formulieren die Einsprache und reichen sie rechtzeitig ein.

03

Fristerstreckung statt Mahnung

Eine rechtzeitig beantragte Fristerstreckung kostet nichts und verhindert Mahngebühren und Ermessensveranlagung. Wir stellen den Antrag vor Fristablauf.

04

Vertretung gegenüber dem Steueramt

Mit Ihrer Vollmacht führen wir die gesamte Korrespondenz — Rückfragen, Auflagen und Nachweise laufen über uns.

Beispiel: Ermessensveranlagung nach Mahnung

Wer trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt — in der Regel deutlich über dem tatsächlichen Einkommen. Eine Einsprache dagegen ist nur zulässig, wenn sie begründet wird und die versäumte Steuererklärung gleichzeitig nachgereicht wird.

Das ist die aufwendigste, aber auch die wirkungsvollste Korrektur: Wir erstellen die fehlende Deklaration und reichen sie zusammen mit der begründeten Einsprache innert der 30-Tage-Frist ein.

Diese Unterlagen brauchen wir

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es — und desto tiefer fällt am Ende die Steuerrechnung aus. Fehlt etwas, melden wir uns mit einer konkreten Liste.

  • Veranlagungsverfügung oder Einschätzungsentscheid
  • Kopie der eingereichten Steuererklärung
  • Sämtliche Korrespondenz mit dem Steueramt
  • Belege zu den strittigen Positionen
  • Mahnung oder Ermessensveranlagung, falls vorhanden

Häufige Fragen zu Einsprache & Fristen

Wie lange habe ich für eine Einsprache Zeit?

30 Tage ab Zustellung der Veranlagungsverfügung. Die Frist ist gesetzlich und kann nicht erstreckt werden — massgebend ist das Datum der Zustellung, nicht das Datum, an dem Sie den Brief öffnen.

Was kostet die Fristerstreckung?

Der Antrag beim Steueramt selbst ist bei rechtzeitiger Einreichung in der Regel kostenlos. Für unseren Aufwand rechnen wir nach Zeit ab; ein einfacher Antrag ist eine Sache von Minuten.

Kann ich eine rechtskräftige Veranlagung noch ändern?

Nur in engen Ausnahmefällen — etwa per Revision bei neuen erheblichen Tatsachen oder per Berichtigung bei offensichtlichen Rechnungs- und Schreibfehlern. Wir prüfen, ob einer dieser Wege offensteht.

Muss ich die Steuerrechnung trotz Einsprache bezahlen?

Die Einsprache hemmt den Bezug grundsätzlich nicht. Bezahlt wird nach provisorischer Rechnung; nach dem Entscheid wird abgerechnet. Zu viel Bezahltes wird verzinst zurückerstattet.

Können wir helfen?

Ihre Steuererklärung, in drei Tagen erledigt.

Fragen Sie einen Termin an — Unterlagen brauchen Sie dafür noch keine. Wir klären Ihre Situation im Gespräch, prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein. Sie geben nur noch frei.

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