Steuer-Glossar
Die Sprache der Steuererklärung, übersetzt.
Veranlagungsverfügung, Eigenmietwert, Ermessensveranlagung: Das Steuerrecht benutzt Wörter, die im Alltag nicht vorkommen — und macht damit aus einer einfachen Frage ein Problem. Hier steht zu jedem Begriff, was er bedeutet, worauf es ankommt und was er im eigenen Fall konkret auslöst. 15 Begriffe, jeweils mit Beispiel.
Begriffe mit E
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietzins, den Eigentümerinnen und Eigentümer für die selbstbewohnte Liegenschaft als Einkommen versteuern — im Gegenzug sind Hypothekarzinsen und Unterhalt abziehbar.
Einsprache
Die Einsprache ist das Rechtsmittel gegen eine Veranlagungsverfügung — sie muss innert 30 Tagen ab Zustellung schriftlich und begründet beim Steueramt eingereicht werden und ist kostenlos.
Ermessensveranlagung
Bei der Ermessensveranlagung schätzt das Steueramt Einkommen und Vermögen selbst, weil trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht wurde — sie fällt in der Regel deutlich zu hoch aus.
Begriffe mit L
Liegenschaftsunterhalt
Liegenschaftsunterhalt umfasst alle werterhaltenden Aufwendungen an einer Liegenschaft — sie sind abziehbar, entweder pauschal oder effektiv, wobei Sie in jeder Steuerperiode neu wählen dürfen.
Lohnausweis
Der Lohnausweis ist die vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über Lohn, Zulagen und Abzüge eines Kalenderjahres — er ist die Grundlage jeder Steuererklärung von Angestellten.
Begriffe mit S
Säule 3a
Die Säule 3a ist die steuerlich begünstigte gebundene Selbstvorsorge: Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — 2026 sind das CHF 7'258 mit Pensionskasse.
Steuerbares Einkommen
Das steuerbare Einkommen ist der Betrag, auf den der Steuertarif angewendet wird — Gesamteinkommen minus Gewinnungskosten, allgemeine Abzüge und Sozialabzüge.
Steuerfuss
Der Steuerfuss ist der Prozentsatz, mit dem Kanton, Gemeinde und Kirche die einfache Staatssteuer vervielfachen — in Winterthur beträgt der Gemeindesteuerfuss 2026 125 Prozent, der Kantonssteuerfuss 95 Prozent.
Begriffe mit V
Veranlagungsverfügung
Die Veranlagungsverfügung ist der amtliche Entscheid des Steueramts darüber, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen festgesetzt werden — ab Zustellung läuft die 30-tägige Einsprachefrist.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer erfasst das Reinvermögen per 31. Dezember — Vermögenswerte abzüglich Schulden. Sie wird von Kantonen und Gemeinden erhoben, der Bund kennt keine Vermögenssteuer.
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Schreiben Sie uns, welcher Begriff Ihnen im Formular Kopfzerbrechen bereitet — wir erklären ihn und nehmen ihn ins Glossar auf.
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