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Steuer-Glossar

Steuerfuss

Der Steuerfuss ist der Prozentsatz, mit dem Kanton, Gemeinde und Kirche die einfache Staatssteuer vervielfachen — in Winterthur beträgt der Gemeindesteuerfuss 2026 125 Prozent, der Kantonssteuerfuss 95 Prozent.

Frau in der Winterthurer Altstadt — Gemeindesteuerfuss und Steuerbelastung

Der Steuerfuss ist der Multiplikator zwischen der gesetzlich definierten einfachen Staatssteuer und dem Betrag, den Sie tatsächlich bezahlen. Das Steuergesetz legt den Tarif fest — die einfache Staatssteuer. Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde beschliessen dann jährlich ihren jeweiligen Steuerfuss in Prozent dieser einfachen Steuer.

Ein Beispiel macht das Prinzip greifbar: Beträgt Ihre einfache Staatssteuer CHF 3'000, ergibt ein Kantonssteuerfuss von 95 Prozent eine Staatssteuer von CHF 2'850 und ein Gemeindesteuerfuss von 125 Prozent eine Gemeindesteuer von CHF 3'750. Dazu kommt allenfalls die Kirchensteuer und, separat berechnet, die direkte Bundessteuer.

Der Steuerfuss ist deshalb der wichtigste Grund, weshalb dieselbe Person bei identischem Einkommen je nach Wohngemeinde unterschiedlich viel Steuern zahlt. Er wird jedes Jahr im Rahmen des Budgets neu beschlossen.

Steuerfüsse Winterthur 2026

Die vom Grossen Gemeinderat und vom Kanton beschlossenen Sätze für die Steuerperiode 2026.

  • Gemeindesteuer Winterthur: 125 %
  • Staatssteuer Kanton Zürich: 95 %
  • Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde: 13 %
  • Römisch-katholische Kirchgemeinde: 17 %
  • Christkatholische Kirchgemeinde: 14 %

Was der Steuerfuss nicht ist

Der Steuerfuss ist kein Steuersatz. Ein Gemeindesteuerfuss von 125 Prozent bedeutet nicht, dass 125 Prozent Ihres Einkommens besteuert werden — er bezieht sich ausschliesslich auf die einfache Staatssteuer, die selbst nur einen kleinen Prozentsatz des Einkommens ausmacht.

Ebenso wenig sagt der Steuerfuss allein etwas über die Steuerbelastung aus. Kantone mit tiefem Tarif und hohem Steuerfuss können günstiger sein als das Umgekehrte. Vergleichbar ist erst die effektive Belastung in Franken bei gleichem Einkommen.

Kirchensteuer und Konfession

Die Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn Sie einer im Kanton Zürich anerkannten Landeskirche angehören. Ein Austritt befreit ab dem Folgemonat von der Kirchensteuerpflicht für natürliche Personen. Die Konfession wird in der Steuererklärung deklariert und muss korrekt sein — auch bei konfessionell gemischten Ehen, wo die Kirchensteuer hälftig berechnet wird.

Beispiel: Was 125 Prozent konkret bedeuten

Angenommen, Ihre einfache Staatssteuer beträgt aufgrund von Einkommen und Vermögen CHF 4'000. Mit dem Kantonssteuerfuss von 95 Prozent ergibt das CHF 3'800 Staatssteuer, mit dem Gemeindesteuerfuss von 125 Prozent CHF 5'000 Gemeindesteuer.

Sind Sie evangelisch-reformiert, kommen bei 13 Prozent nochmals CHF 520 Kirchensteuer hinzu. Die kantonale Gesamtbelastung beläuft sich damit auf CHF 9'320 — zuzüglich der separat berechneten direkten Bundessteuer.

Häufige Fragen zu Steuerfuss

Warum zahle ich mehr als meine Kollegin in einer Nachbargemeinde?

Weil jede Gemeinde ihren Steuerfuss selbst festlegt. Bei gleichem Einkommen entscheidet allein die Wohngemeinde per 31. Dezember über die Höhe der Gemeindesteuer.

Welcher Steuerfuss gilt bei einem Umzug?

Massgebend ist der Wohnsitz am 31. Dezember der Steuerperiode. Ziehen Sie im November nach Winterthur, gilt für das ganze Jahr der Winterthurer Steuerfuss.

Zählt der Steuerfuss auch für die Bundessteuer?

Nein. Die direkte Bundessteuer wird nach einem einheitlichen Bundestarif berechnet und ist in der ganzen Schweiz gleich hoch.

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