CHF 60 / Stunde
Steuererklärung für Selbständige und Einzelfirmen in Winterthur
Selbständigerwerbende deklarieren ihr Geschäftsergebnis über das Hilfsblatt A zur Steuererklärung. Dazu gehören eine ordentliche Buchhaltung oder mindestens eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte, Abschreibungen, Privatanteile und die AHV-Beiträge.

Weil der Aufwand stark vom Zustand Ihrer Unterlagen abhängt, rechnen wir hier nach Aufwand ab: CHF 60 pro Stunde. Nach einem ersten Blick auf Ihre Zahlen sagen wir Ihnen, mit wie vielen Stunden zu rechnen ist.
Für wen diese Leistung gedacht ist
- Einzelfirmen und Selbständigerwerbende
- Personen mit selbständigem Nebenerwerb
- Freischaffende, Handwerkerinnen, Beratende, Kreative
- Kollektiv- und einfache Gesellschaften
Was wir konkret machen
Hilfsblatt A und Abschluss
Wir erstellen oder prüfen den Abschluss und übertragen ihn korrekt ins Hilfsblatt A — Erfolgsrechnung, Bilanz, Abschreibungen und Rückstellungen.
Privatanteile sauber getrennt
Geschäftsfahrzeug, Arbeitszimmer, Telefon, Warenbezüge: Privatanteile sind der häufigste Aufrechnungsgrund. Wir setzen sie nach den geltenden Ansätzen an, bevor das Steueramt es tut.
AHV und Vorsorge
AHV-Beiträge, Säule 3a ohne Pensionskasse (bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288) und freiwillige BVG-Anschlüsse werden vollständig berücksichtigt.
Mehrwertsteuer im Blick
Wir prüfen, ob Ihr Umsatz die MWST-Pflicht auslöst und ob Abrechnungsart und Saldosteuersatz zur Buchhaltung passen.
Beispiel: Einzelfirma im Nebenerwerb
Eine angestellte Grafikerin führt daneben eine Einzelfirma mit rund CHF 30'000 Umsatz. Sie hat Belege in einem Ordner, aber keine Buchhaltung. Wir erstellen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, setzen die Abschreibung auf den Laptop an, trennen den privaten Anteil des Internetabos ab und erfassen alles im Hilfsblatt A.
Aufwand in einem solchen Fall: typischerweise zwei bis drei Stunden, also CHF 120 bis 180 zusätzlich zur Steuererklärung. Wer die Belege bereits in einer Tabelle erfasst hat, kommt deutlich günstiger weg.
Diese Unterlagen brauchen wir
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es — und desto tiefer fällt am Ende die Steuerrechnung aus. Fehlt etwas, melden wir uns mit einer konkreten Liste.
- Buchhaltung oder Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres
- Bilanz und Erfolgsrechnung, falls vorhanden
- Anlageverzeichnis und Abschreibungstabelle
- AHV-Abrechnung und Beitragsverfügung
- Geschäftskonto-Auszüge per 31.12.
- Belege zu Privatanteilen (Fahrzeug, Arbeitszimmer, Telefon)
- Debitoren- und Kreditorenliste per 31.12.
Häufige Fragen zu Selbständige
Brauche ich eine Buchhaltung?
Bei einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 genügt eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Darüber gilt die doppelte Buchführungspflicht. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall verlangt wird.
Was kostet es am Ende wirklich?
CHF 60 pro Stunde. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie eine Aufwandschätzung. Wird es unerwartet mehr, melden wir uns vorher — nicht mit der Rechnung.
Kann ich Verluste vortragen?
Ja. Verluste aus selbständiger Tätigkeit können im Kanton Zürich mit Einkommen der folgenden sieben Jahre verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass sie sauber deklariert und anerkannt wurden.
Wann ist es keine selbständige Tätigkeit mehr, sondern Liebhaberei?
Wenn über Jahre kein Gewinn erzielt wird und keine Gewinnabsicht erkennbar ist, qualifiziert das Steueramt die Tätigkeit als Liebhaberei — Verluste sind dann nicht abziehbar. Wir schätzen dieses Risiko realistisch ein.
Weitere Leistungen
Passt etwas anderes besser?
Privatpersonen
Angestellt, ein Lohnausweis, vielleicht ein 3a-Konto: die klassische Steuererklärung — pauschal und ohne Überraschungen.
Ansehenab CHF 100Familien & Ehepaare
Zwei Lohnausweise, Kinder, Betreuungskosten, allenfalls Alimente — hier wird jeder Abzug einzeln geprüft.
Ansehenab CHF 120Wohneigentum
Eigenheim, Stockwerkeigentum oder Renditeliegenschaft — Eigenmietwert, Schuldzinsen und Unterhalt korrekt abgegrenzt.
AnsehenKönnen wir helfen?
Ihre Steuererklärung, in drei Tagen erledigt.
Fragen Sie einen Termin an — Unterlagen brauchen Sie dafür noch keine. Wir klären Ihre Situation im Gespräch, prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein. Sie geben nur noch frei.