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SteuererklärungWinterthur— zur Startseite

Ablauf

Vom Belegstapel zur eingereichten Erklärung.

Der ganze Vorgang besteht aus vier Schritten, von denen Sie zwei erledigen: Unterlagen abgeben und am Ende freigeben. Dazwischen hören Sie nur von uns, wenn tatsächlich etwas fehlt. Im Normalfall liegt die fertige Steuererklärung nach drei Arbeitstagen bei Ihnen.

Der Ablauf in vier Schritten

01

Unterlagen senden

Online über unser Formular, per Post an den Archplatz 2 oder beim persönlichen Termin. Sie brauchen nichts zu sortieren — wir übernehmen das.

02

Wir prüfen auf Vollständigkeit

Innert eines Arbeitstags melden wir uns, wenn etwas fehlt — mit einer konkreten Liste, nicht mit einer Standardmail.

03

Wir füllen aus

Vollständige Deklaration inklusive Wertschriftenverzeichnis. Jeder mögliche Abzug wird einzeln geprüft, nicht nur abgetippt.

04

Sie kontrollieren und geben frei

Sie erhalten die fertige Steuererklärung als PDF. Erst nach Ihrer Freigabe reichen wir elektronisch ein.

Checkliste

Diese Unterlagen brauchen wir.

Nicht alles trifft auf jede Situation zu — gehen Sie die Liste einmal durch und legen Sie bereit, was bei Ihnen zutrifft. Fehlendes können Sie jederzeit nachreichen.

01

Grundlagen

Damit wir an die letzte Deklaration anknüpfen können.

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
  • Wohnsitz am 1.1. und am 31.12. des Steuerjahres
  • Steuererklärungsformular oder Zugangscode des Gemeindesteueramts
02

Einkommen

  • Sämtliche Lohnausweise — Haupt- und Nebenerwerb, Sitzungsgelder, VR-Honorare
  • Bescheinigungen über AHV-, IV-, Pensionskassen- und übrige Renten
  • Taggelder von Arbeitslosen-, Kranken- oder Unfallversicherung
  • Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
  • Unterhaltsleistungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • Erträge aus selbständiger Tätigkeit inklusive Abschluss
03

Vermögen

  • Bank- und Postkontoauszüge per 31.12. mit Zinsbescheinigung
  • Depotauszug und Steuerauszug der Bank
  • Bestand an Kryptowährungen per 31.12.
  • Lebensversicherungen — Rückkaufswert per 31.12.
  • Darlehensguthaben und Beteiligungen
04

Abzüge

  • Bescheinigung Säule 3a
  • Einkäufe in die Pensionskasse
  • Krankenkassen-Prämienbescheinigung
  • Rechnungen für selbst getragene Arzt-, Zahnarzt-, Spital-, Pflegeheim- und Spitex-Kosten abzüglich Rückvergütungen
  • Belege für Weiterbildungskosten
  • Spendenbescheinigungen
  • Rechnungen Kita, Hort oder Tagesmutter
  • Nachweis der Berufsauslagen — Abonnement, auswärtige Verpflegung
05

Schulden und Liegenschaften

  • Hypotheken per 31.12. und bezahlte Zinsen
  • Kredite und Darlehen per 31.12. mit bezahlten Zinsen
  • Sämtliche Unterhaltsrechnungen der Liegenschaft
  • Mietzins- und Nebenkostenabrechnung bei vermieteten Objekten
Termin anfragenCheckliste im Formular abhaken

Fristen

Die Termine, die im Kanton Zürich zählen.

Die Steuererklärung ist bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres einzureichen. Wer diesen Termin nicht einhalten kann, beantragt vorher eine Fristerstreckung — nach Fristablauf gestellte Gesuche werden nicht mehr behandelt.

Wird weder eingereicht noch erstreckt, folgt eine Mahnung mit Gebühr und danach eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen. Diese fällt regelmässig deutlich zu hoch aus und lässt sich nur mit einer begründeten Einsprache innert 30 Tagen korrigieren, bei der die versäumte Steuererklärung gleichzeitig nachzureichen ist.

Gegen die Veranlagungsverfügung läuft ebenfalls eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung. Sie ist gesetzlich und nicht erstreckbar. Wer sie verpasst, muss die Veranlagung akzeptieren — auch wenn sie falsch ist.

Häufige Fragen

Zum Ablauf

Was, wenn ich die Frist vom 31. März nicht schaffe?

Dann beantragen wir vorher eine Fristerstreckung. Sie ist bei rechtzeitigem Antrag unkompliziert und für die erste Erstreckung in der Regel kostenlos. Melden Sie uns Ihr Mandat rechtzeitig, damit wir Sie berücksichtigen können.

Ich habe noch nie eine Steuererklärung eingereicht. Was brauche ich?

Nach einem Zuzug oder mit dem Erreichen der Volljährigkeit erhalten Sie vom Gemeindesteueramt ein Formular oder einen Zugangscode. Kommt nichts, verlangen Sie ihn aktiv — die Einreichepflicht besteht auch ohne Zustellung. Wir helfen beim ersten Mal durch.

Muss ich die Originalbelege einsenden?

Nein. Kopien, Scans oder Handyfotos genügen, solange sie lesbar sind. Die Originale behalten Sie — Sie müssen sie nur auf Verlangen des Steueramts vorlegen können.

Wie erfahre ich, ob die Steuererklärung eingereicht wurde?

Sie erhalten von uns die Einreichebestätigung zusammen mit der vollständigen Steuererklärung als PDF. Damit haben Sie den Nachweis in der Hand.

Was passiert, wenn die Veranlagung von der Deklaration abweicht?

Senden Sie uns die Veranlagungsverfügung. Wir vergleichen sie mit der eingereichten Deklaration und erheben bei Bedarf innert der 30-tägigen Frist Einsprache. Abgerechnet wird nach Aufwand.

Können wir helfen?

Ihre Steuererklärung, in drei Tagen erledigt.

Fragen Sie einen Termin an — Unterlagen brauchen Sie dafür noch keine. Wir klären Ihre Situation im Gespräch, prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein. Sie geben nur noch frei.

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