ab CHF 100
Steuererklärung für Familien und Ehepaare in Winterthur
Ehepaare werden im Kanton Zürich gemeinsam veranlagt: Einkommen und Vermögen beider Partner kommen in eine Steuererklärung. Genau darin liegen die häufigsten Fehler — Doppelverdienerabzug, Kinderabzüge, Drittbetreuungskosten und die Aufteilung von Vermögenswerten werden regelmässig zu tief oder gar nicht deklariert.

Wir erfassen die Familiensituation vollständig und rechnen die Varianten durch. Der Pauschalpreis beginnt bei CHF 100 — unabhängig davon, wie viele Lohnausweise dazukommen.
Für wen diese Leistung gedacht ist
- Verheiratete Paare und Paare in eingetragener Partnerschaft
- Familien mit Kindern in Ausbildung
- Alleinerziehende
- Getrennt lebende oder geschiedene Personen mit Unterhaltszahlungen
Was wir konkret machen
Kinder- und Betreuungsabzüge
Kinderabzug, Kinderdrittbetreuungskostenabzug und Ausbildungskosten für volljährige Kinder in Erstausbildung — wir prüfen, welcher Elternteil welchen Abzug geltend machen darf.
Alimente richtig zugeordnet
Unterhaltsleistungen sind beim Zahlenden abziehbar und beim Empfänger steuerbar. Wir stellen sicher, dass beide Seiten konsistent deklariert sind — sonst folgt eine Rückfrage des Steueramts.
Tarif und Sozialabzüge
Verheiratetentarif, Doppelverdienerabzug, Versicherungsabzug pro Kind: die Sozialabzüge des Kantons Zürich werden vollständig angewendet.
Familienzulagen geprüft
Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen erscheinen nicht immer im Lohnausweis — wir fragen aktiv danach.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern in Winterthur
Beide Eltern arbeiten Teilzeit, ein Kind besucht die Kita, das zweite den Hort. Neben den Kinderabzügen sind hier die Drittbetreuungskosten der grösste Hebel — sie werden nur anerkannt, wenn die Rechnungen der Betreuungseinrichtung vorliegen und die Erwerbstätigkeit beider Eltern belegt ist.
In der Praxis ist genau diese Belegsammlung der Grund, weshalb der Abzug oft ungenutzt bleibt. Wir fordern die Belege gezielt an und rechnen sie ein.
Diese Unterlagen brauchen wir
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es — und desto tiefer fällt am Ende die Steuerrechnung aus. Fehlt etwas, melden wir uns mit einer konkreten Liste.
- Lohnausweise beider Partner
- Geburtsdaten und AHV-Nummern aller Kinder
- Rechnungen Kita, Hort oder Tagesmutter (Drittbetreuungskosten)
- Nachweise über Familien- und Kinderzulagen
- Belege zu Unterhaltszahlungen (Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung)
- Bank- und Versicherungsbelege beider Partner
Häufige Fragen zu Familien & Ehepaare
Zahlen wir für zwei Personen doppelt?
Nein. Ehepaare geben eine gemeinsame Steuererklärung ab — der Pauschalpreis von CHF 100 gilt für den ganzen Haushalt, unabhängig von der Anzahl Lohnausweise.
Wir haben im letzten Jahr geheiratet. Was ändert sich?
Ab dem Jahr der Heirat werden Sie gemeinsam veranlagt — für das ganze Jahr, auch wenn die Hochzeit im Dezember war. Das kann den Tarif und die Abzüge deutlich verändern; wir rechnen das für Sie durch.
Wir sind getrennt. Wer deklariert die Kinder?
Massgebend ist, bei wem die Kinder wohnen und wer Unterhalt zahlt. Bei gemeinsamem Sorgerecht und alternierender Obhut gelten besondere Regeln — wir klären das anhand Ihrer Vereinbarung.
Sind Kita-Kosten voll abziehbar?
Nein, nur bis zu einem kantonal festgelegten Maximum pro Kind und nur, wenn die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit nötig ist. Den aktuellen Höchstbetrag wenden wir automatisch an.
Weitere Leistungen
Passt etwas anderes besser?
Privatpersonen
Angestellt, ein Lohnausweis, vielleicht ein 3a-Konto: die klassische Steuererklärung — pauschal und ohne Überraschungen.
AnsehenCHF 60 / StundeSelbständige
Einzelfirma, Nebenerwerb oder Personengesellschaft: Abschluss, Hilfsblatt A und Privatanteile korrekt aufbereitet.
Ansehenab CHF 120Wohneigentum
Eigenheim, Stockwerkeigentum oder Renditeliegenschaft — Eigenmietwert, Schuldzinsen und Unterhalt korrekt abgegrenzt.
AnsehenKönnen wir helfen?
Ihre Steuererklärung, in drei Tagen erledigt.
Fragen Sie einen Termin an — Unterlagen brauchen Sie dafür noch keine. Wir klären Ihre Situation im Gespräch, prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein. Sie geben nur noch frei.