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SteuererklärungWinterthur— zur Startseite

ab CHF 100

Steuererklärung für Familien und Ehepaare in Winterthur

Ehepaare werden im Kanton Zürich gemeinsam veranlagt: Einkommen und Vermögen beider Partner kommen in eine Steuererklärung. Genau darin liegen die häufigsten Fehler — Doppelverdienerabzug, Kinderabzüge, Drittbetreuungskosten und die Aufteilung von Vermögenswerten werden regelmässig zu tief oder gar nicht deklariert.

Familie bespricht ihre Steuererklärung am Küchentisch

Wir erfassen die Familiensituation vollständig und rechnen die Varianten durch. Der Pauschalpreis beginnt bei CHF 100 — unabhängig davon, wie viele Lohnausweise dazukommen.

Für wen diese Leistung gedacht ist

  • Verheiratete Paare und Paare in eingetragener Partnerschaft
  • Familien mit Kindern in Ausbildung
  • Alleinerziehende
  • Getrennt lebende oder geschiedene Personen mit Unterhaltszahlungen

Was wir konkret machen

01

Kinder- und Betreuungsabzüge

Kinderabzug, Kinderdrittbetreuungskostenabzug und Ausbildungskosten für volljährige Kinder in Erstausbildung — wir prüfen, welcher Elternteil welchen Abzug geltend machen darf.

02

Alimente richtig zugeordnet

Unterhaltsleistungen sind beim Zahlenden abziehbar und beim Empfänger steuerbar. Wir stellen sicher, dass beide Seiten konsistent deklariert sind — sonst folgt eine Rückfrage des Steueramts.

03

Tarif und Sozialabzüge

Verheiratetentarif, Doppelverdienerabzug, Versicherungsabzug pro Kind: die Sozialabzüge des Kantons Zürich werden vollständig angewendet.

04

Familienzulagen geprüft

Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen erscheinen nicht immer im Lohnausweis — wir fragen aktiv danach.

Beispiel: Familie mit zwei Kindern in Winterthur

Beide Eltern arbeiten Teilzeit, ein Kind besucht die Kita, das zweite den Hort. Neben den Kinderabzügen sind hier die Drittbetreuungskosten der grösste Hebel — sie werden nur anerkannt, wenn die Rechnungen der Betreuungseinrichtung vorliegen und die Erwerbstätigkeit beider Eltern belegt ist.

In der Praxis ist genau diese Belegsammlung der Grund, weshalb der Abzug oft ungenutzt bleibt. Wir fordern die Belege gezielt an und rechnen sie ein.

Diese Unterlagen brauchen wir

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es — und desto tiefer fällt am Ende die Steuerrechnung aus. Fehlt etwas, melden wir uns mit einer konkreten Liste.

  • Lohnausweise beider Partner
  • Geburtsdaten und AHV-Nummern aller Kinder
  • Rechnungen Kita, Hort oder Tagesmutter (Drittbetreuungskosten)
  • Nachweise über Familien- und Kinderzulagen
  • Belege zu Unterhaltszahlungen (Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung)
  • Bank- und Versicherungsbelege beider Partner

Häufige Fragen zu Familien & Ehepaare

Zahlen wir für zwei Personen doppelt?

Nein. Ehepaare geben eine gemeinsame Steuererklärung ab — der Pauschalpreis von CHF 100 gilt für den ganzen Haushalt, unabhängig von der Anzahl Lohnausweise.

Wir haben im letzten Jahr geheiratet. Was ändert sich?

Ab dem Jahr der Heirat werden Sie gemeinsam veranlagt — für das ganze Jahr, auch wenn die Hochzeit im Dezember war. Das kann den Tarif und die Abzüge deutlich verändern; wir rechnen das für Sie durch.

Wir sind getrennt. Wer deklariert die Kinder?

Massgebend ist, bei wem die Kinder wohnen und wer Unterhalt zahlt. Bei gemeinsamem Sorgerecht und alternierender Obhut gelten besondere Regeln — wir klären das anhand Ihrer Vereinbarung.

Sind Kita-Kosten voll abziehbar?

Nein, nur bis zu einem kantonal festgelegten Maximum pro Kind und nur, wenn die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit nötig ist. Den aktuellen Höchstbetrag wenden wir automatisch an.

Können wir helfen?

Ihre Steuererklärung, in drei Tagen erledigt.

Fragen Sie einen Termin an — Unterlagen brauchen Sie dafür noch keine. Wir klären Ihre Situation im Gespräch, prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein. Sie geben nur noch frei.

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