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Steuer-Glossar

Steuerbares Einkommen

Das steuerbare Einkommen ist der Betrag, auf den der Steuertarif angewendet wird — Gesamteinkommen minus Gewinnungskosten, allgemeine Abzüge und Sozialabzüge.

Frau am Laptop, zufrieden mit dem berechneten steuerbaren Einkommen

Das steuerbare Einkommen ist nicht Ihr Lohn. Es ist das Ergebnis einer dreistufigen Rechnung, die vom Gesamteinkommen ausgeht und in mehreren Schritten Abzüge vornimmt. Erst auf diesen Endbetrag wird der Steuertarif angewendet.

Stufe eins ist das Gesamteinkommen: Erwerbseinkommen, Renten, Vermögenserträge, Eigenmietwert, Unterhaltsbeiträge und übrige Einkünfte. Stufe zwei zieht die Gewinnungskosten ab — Berufsauslagen bei Angestellten, Geschäftsaufwand bei Selbständigen, Unterhalt und Schuldzinsen bei Liegenschaften. Das Ergebnis ist das Nettoeinkommen.

Stufe drei sind die allgemeinen Abzüge und die Sozialabzüge: Säule 3a, Versicherungsprämien, Kinderdrittbetreuungskosten, Alimente, Krankheitskosten über dem Selbstbehalt, dazu Kinder- und Unterstützungsabzüge. Was danach übrig bleibt, ist das steuerbare Einkommen.

Die Rechnung in Stufen

Jede Stufe hat ihre eigene Logik — und ihre eigenen Fallstricke.

  • Gesamteinkommen: alles, was zufliesst, inklusive Eigenmietwert und Naturalleistungen
  • minus Gewinnungskosten: was zur Erzielung des Einkommens nötig war
  • = Nettoeinkommen — massgebend für den Selbstbehalt bei Krankheitskosten
  • minus allgemeine Abzüge: Vorsorge, Versicherungen, Betreuung, Alimente
  • minus Sozialabzüge: Kinder- und Unterstützungsabzüge
  • = steuerbares Einkommen — Grundlage für den Tarif

Warum Kanton und Bund verschiedene Werte zeigen

Die Veranlagungsverfügung weist zwei steuerbare Einkommen aus: eines für die Staats- und Gemeindesteuer, eines für die direkte Bundessteuer. Der Grund liegt in unterschiedlichen Abzügen — Sozialabzüge, Versicherungsabzug und die Behandlung von Liegenschaften sind kantonal geregelt.

Beide Werte sind korrekt. Wer sie vergleicht und eine Differenz für einen Fehler hält, sucht an der falschen Stelle.

Progression verstehen

Der Steuertarif ist progressiv: Je höher das steuerbare Einkommen, desto höher der Satz auf dem obersten Franken. Genau deshalb ist ein zusätzlicher Abzug immer mit der Grenzbelastung zu bewerten, nicht mit dem Durchschnittssatz.

Ein Abzug von CHF 1'000 bei einer Grenzbelastung von 28 Prozent spart CHF 280 — unabhängig davon, dass Ihre durchschnittliche Belastung vielleicht nur 14 Prozent beträgt. Wer diesen Unterschied kennt, beurteilt Optimierungen realistisch.

Beispiel: Vom Bruttolohn zum steuerbaren Einkommen

Bruttolohn CHF 95'000, Nettolohn nach Sozialabzügen laut Lohnausweis CHF 84'000. Davon abgezogen werden Berufsauslagen von CHF 4'500 — das ergibt ein Nettoeinkommen von CHF 79'500.

Weiter abgezogen werden CHF 7'258 Säule 3a und der Versicherungsabzug. Das steuerbare Einkommen liegt damit bei rund CHF 70'000. Die Steuer wird auf diese CHF 70'000 berechnet — nicht auf die CHF 95'000, die auf dem Arbeitsvertrag stehen.

Häufige Fragen zu Steuerbares Einkommen

Warum ist mein steuerbares Einkommen tiefer als mein Lohn?

Weil Sozialversicherungsbeiträge, Berufsauslagen, Vorsorgebeiträge und weitere Abzüge dazwischenliegen. Die Differenz von 20 bis 30 Prozent ist normal.

Wie viel spart ein zusätzlicher Abzug?

Den Abzugsbetrag multipliziert mit Ihrer Grenzbelastung. In Winterthur liegt diese für mittlere Einkommen inklusive Bundessteuer typischerweise zwischen 20 und 30 Prozent.

Zählt das steuerbare Einkommen auch für Prämienverbilligung und Stipendien?

Diese Systeme stützen sich auf eigene Berechnungen, verwenden aber Werte aus der Steuerveranlagung als Ausgangspunkt. Eine korrekte Deklaration wirkt sich deshalb weit über die Steuerrechnung hinaus aus.

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