ab CHF 120
Steuererklärung mit Liegenschaft und Wohneigentum
Wer Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann dafür Hypothekarzinsen und Liegenschaftsunterhalt abziehen. Der Unterhalt lässt sich entweder pauschal oder effektiv geltend machen — und genau dort liegt jedes Jahr Geld auf dem Tisch.

Wir rechnen beide Varianten durch und wählen die günstigere. Bei grösseren Renovationen prüfen wir zusätzlich, ob sich eine zeitliche Staffelung über zwei Steuerperioden lohnt.
Für wen diese Leistung gedacht ist
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern
- Stockwerkeigentümer
- Besitzer von Renditeliegenschaften und Ferienwohnungen
- Wer eine Liegenschaft geerbt oder gekauft hat
Was wir konkret machen
Pauschal oder effektiv
Wir vergleichen den Pauschalabzug mit den effektiven Unterhaltskosten und setzen an, was für Sie günstiger ist — Jahr für Jahr neu entschieden.
Werterhaltend vs. wertvermehrend
Nur werterhaltende Kosten sind abziehbar, wertvermehrende Investitionen dagegen erst beim Verkauf bei der Grundstückgewinnsteuer relevant. Wir trennen die Rechnungen positionsweise.
Energiesparmassnahmen
Investitionen in Energiesparen und Umweltschutz sind Unterhaltskosten gleichgestellt und können über mehrere Steuerperioden verteilt werden. Wir planen die Verteilung mit.
Liegenschaften ausserhalb des Kantons
Bei Objekten in anderen Kantonen oder im Ausland erfolgt eine Steuerausscheidung — wir erstellen sie korrekt.
Beispiel: Einfamilienhaus mit neuer Heizung
Ein Eigentümer ersetzt die Ölheizung durch eine Wärmepumpe für CHF 38'000. Der Ersatz ist werterhaltend und zusätzlich eine Energiesparmassnahme — der Betrag ist grundsätzlich abziehbar.
Übersteigt der Abzug das steuerbare Einkommen, verpufft ein Teil davon. Wird die Rechnung dagegen so gestellt, dass Anzahlung und Schlusszahlung in zwei Steuerperioden fallen, wirkt der Abzug zweimal in einer Progressionsstufe, in der er tatsächlich zählt. Solche Fragen klären wir vor der Renovation, nicht danach.
Diese Unterlagen brauchen wir
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es — und desto tiefer fällt am Ende die Steuerrechnung aus. Fehlt etwas, melden wir uns mit einer konkreten Liste.
- Hypothekarausweis per 31.12. mit bezahlten Zinsen
- Steuerwert und Eigenmietwert der Liegenschaft (aus der letzten Veranlagung)
- Sämtliche Unterhaltsrechnungen des Jahres
- Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung bei vermieteten Objekten
- Mietzinsaufstellung bei Renditeliegenschaften
- Kaufvertrag bei Erwerb im Steuerjahr
Häufige Fragen zu Wohneigentum
Wie hoch ist der Pauschalabzug für Unterhalt?
Der Kanton Zürich sieht einen Pauschalabzug in Prozent des Eigenmietwerts beziehungsweise der Mietzinseinnahmen vor, gestaffelt nach Alter der Liegenschaft. Wir wenden den aktuellen Satz an und vergleichen ihn mit Ihren effektiven Kosten.
Wird der Eigenmietwert abgeschafft?
Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ist politisch beschlossen, das Inkrafttreten hängt von der Umsetzung ab. Bis dahin gilt die heutige Regelung unverändert. Wir informieren unsere Kundinnen und Kunden, sobald das Datum feststeht.
Kann ich die Küche absetzen?
Ein Ersatz der bestehenden Küche in gleichwertiger Ausführung gilt als werterhaltend und ist abziehbar. Ein Ausbau auf deutlich höherem Standard ist teilweise wertvermehrend. Die Rechnung wird darum positionsweise aufgeteilt.
Ich habe die Liegenschaft im Steuerjahr gekauft. Was gilt?
Eigenmietwert und Abzüge werden anteilig ab Nutzungsübergang berechnet. Handänderungs- und Notariatskosten sind nicht abziehbar, zählen aber später bei der Grundstückgewinnsteuer.
Weitere Leistungen
Passt etwas anderes besser?
Privatpersonen
Angestellt, ein Lohnausweis, vielleicht ein 3a-Konto: die klassische Steuererklärung — pauschal und ohne Überraschungen.
Ansehenab CHF 100Familien & Ehepaare
Zwei Lohnausweise, Kinder, Betreuungskosten, allenfalls Alimente — hier wird jeder Abzug einzeln geprüft.
AnsehenCHF 60 / StundeSelbständige
Einzelfirma, Nebenerwerb oder Personengesellschaft: Abschluss, Hilfsblatt A und Privatanteile korrekt aufbereitet.
AnsehenKönnen wir helfen?
Ihre Steuererklärung, in drei Tagen erledigt.
Fragen Sie einen Termin an — Unterlagen brauchen Sie dafür noch keine. Wir klären Ihre Situation im Gespräch, prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein. Sie geben nur noch frei.