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Steuer-Glossar

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer erfasst das Reinvermögen per 31. Dezember — Vermögenswerte abzüglich Schulden. Sie wird von Kantonen und Gemeinden erhoben, der Bund kennt keine Vermögenssteuer.

Pensioniertes Paar zu Hause — Vermögen und Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer ist eine kantonale und kommunale Steuer auf dem Reinvermögen. Massgebend ist der Stand per 31. Dezember der Steuerperiode — ein Stichtagsprinzip. Was Sie am 30. Dezember ausgeben, wird nicht mehr besteuert; was am 2. Januar eingeht, erst im Folgejahr.

Zum steuerbaren Vermögen zählen bewegliche und unbewegliche Werte: Bankguthaben, Wertschriften, Kryptowährungen, Fahrzeuge, Liegenschaften zum Steuerwert, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen sowie Geschäftsvermögen bei Selbständigen. Davon abgezogen werden sämtliche Schulden — Hypotheken, Darlehen, Kredite und offene Steuerrechnungen.

Nicht zum steuerbaren Vermögen gehören Guthaben der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a. Diese sind bis zur Auszahlung vollständig von der Vermögenssteuer befreit — einer der Gründe, weshalb die gebundene Vorsorge steuerlich attraktiv ist.

Was dazugehört, was nicht

Die Abgrenzung entscheidet über die Höhe der Steuer.

  • Steuerbar: Konten, Depots, Kryptowährungen, Bargeld, Fahrzeuge, Liegenschaften zum Steuerwert
  • Steuerbar: Rückkaufswert von Lebensversicherungen, Darlehensguthaben, Anteile an unverteilten Erbschaften
  • Nicht steuerbar: Pensionskassenguthaben und Säule 3a bis zur Auszahlung
  • Nicht steuerbar: Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände
  • Abziehbar: Hypotheken, Kredite, Darlehen, geschuldete Steuern per 31.12.

Der Steuerwert von Liegenschaften

Liegenschaften werden nicht zum Marktwert, sondern zum amtlichen Steuerwert erfasst. Dieser liegt im Kanton Zürich in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert. Er wird periodisch neu festgesetzt und erscheint in der Veranlagungsverfügung.

Die dazugehörende Hypothek wird dagegen zum vollen Nominalbetrag abgezogen. Wer eine Liegenschaft mit hoher Belehnung besitzt, kann deshalb ein negatives Nettovermögen ausweisen und trotzdem vermögend sein.

Freibeträge und Tarif

Der Kanton Zürich kennt einen Freibetrag, unter dem keine Vermögenssteuer anfällt; er ist für Verheiratete höher als für Alleinstehende und erhöht sich pro Kind. Über dem Freibetrag greift ein progressiver Tarif, der mit dem Steuerfuss von Kanton, Gemeinde und Kirche multipliziert wird.

Die effektive Belastung ist im schweizerischen Vergleich moderat, fällt aber jedes Jahr erneut an — anders als eine Einkommenssteuer, die nur den Zufluss erfasst.

Beispiel: Eigenheim mit Hypothek

Eine Liegenschaft hat einen amtlichen Steuerwert von CHF 720'000 und ist mit einer Hypothek von CHF 600'000 belastet. Dazu kommen Bankguthaben von CHF 40'000 und ein Fahrzeug mit einem Zeitwert von CHF 12'000.

Das Reinvermögen beträgt damit CHF 172'000. Das Pensionskassenguthaben von CHF 280'000 und das 3a-Konto von CHF 65'000 bleiben aussen vor — sie zählen erst im Jahr der Auszahlung zum steuerbaren Vermögen.

Häufige Fragen zu Vermögenssteuer

Zählt mein Auto zum steuerbaren Vermögen?

Ja, zum Zeitwert. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände dagegen nicht.

Kann ich Steuerschulden abziehen?

Ja. Am 31. Dezember geschuldete, noch nicht bezahlte Steuern sind als Schuld abziehbar — auch die provisorisch veranlagten.

Wie werden gemeinsame Konten von Ehepaaren behandelt?

Ehepaare werden gemeinsam veranlagt; das Vermögen beider Partner wird zusammengerechnet. Die Aufteilung auf die Partner spielt für die Steuerhöhe keine Rolle.

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