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Steuer-Glossar

Wertschriftenverzeichnis

Das Wertschriftenverzeichnis ist die Beilage zur Steuererklärung, in der sämtliche Konten, Depots und Beteiligungen mit Bestand und Ertrag aufgeführt werden — es dient zugleich als Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Zufriedener Kunde prüft sein Wertschriftenverzeichnis

Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist eine der wichtigsten Beilagen zur Steuererklärung. Es listet Ihr bewegliches Vermögen auf: Bank- und Postkonten, Wertschriftendepots, Obligationen, Fondsanteile, Kryptowährungen, Darlehensguthaben und Beteiligungen. Für jede Position werden der Bestand per 31. Dezember und die im Jahr erzielten Erträge eingetragen.

Das Verzeichnis erfüllt zwei Funktionen gleichzeitig. Es bildet die Grundlage für die Vermögenssteuer und für die Besteuerung der Vermögenserträge — und es gilt zugleich als Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Wer eine Position weglässt, verzichtet damit automatisch auf die Rückerstattung der darauf erhobenen 35 Prozent.

Vollständigkeit ist hier keine Formsache. Banken melden Konten und Erträge im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs; Lücken im Verzeichnis fallen auf und führen zu Rückfragen oder zu einem Nachsteuerverfahren.

Was hineingehört

Erfasst wird das gesamte bewegliche Vermögen — auch Kleinbeträge und ruhende Konten.

  • Sämtliche Bank-, Post- und Sparkonten im In- und Ausland, auch mit null Zins
  • Wertschriftendepots mit Steuerwert und Bruttoertrag
  • Anteile an Anlagefonds und ETFs
  • Kryptowährungen zum Jahresendkurs
  • Darlehen an Privatpersonen und Guthaben aus Erbschaften
  • Nicht kotierte Beteiligungen an Gesellschaften

Verrechnungssteuer zurückholen

Auf Zinsen und Dividenden aus schweizerischen Quellen wird eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent direkt an der Quelle abgezogen. Sie ist keine endgültige Steuer, sondern eine Sicherungssteuer: Wer die Erträge korrekt deklariert, erhält sie vollständig zurück.

Die Rückerstattung erfolgt automatisch mit der Veranlagung — vorausgesetzt, die Erträge stehen im Wertschriftenverzeichnis. Der Anspruch verwirkt, wenn die Deklaration unterbleibt und die Behörde die Erträge selbst entdeckt.

Steuerauszug der Bank

Die meisten Banken stellen einen Steuerauszug aus, der alle Positionen und Erträge in der für die Steuererklärung benötigten Form enthält. Er ist manchmal kostenpflichtig, spart aber viel Arbeit und reduziert Fehler. Für Depots mit mehreren Titeln lohnt er sich fast immer.

Beispiel: Vergessenes Sparkonto

Ein Steuerpflichtiger deklariert sein Lohnkonto und sein Depot, vergisst aber ein altes Sparkonto mit CHF 18'000 und CHF 90 Zins. Die Verrechnungssteuer darauf beträgt CHF 31.50.

Diese CHF 31.50 gehen verloren — der kleinere Schaden. Der grössere: Meldet die Bank das Konto, folgt eine Aufrechnung beim Vermögen und je nach Konstellation ein Nachsteuer- oder Bussenverfahren. Vollständigkeit ist hier billiger als jede Optimierung.

Häufige Fragen zu Wertschriftenverzeichnis

Muss ich auch ausländische Konten angeben?

Ja. Das weltweite Vermögen ist zu deklarieren. Auf ausländische Erträge wird keine schweizerische Verrechnungssteuer erhoben; je nach Land kann eine pauschale Steueranrechnung beantragt werden.

Wie deklariere ich Kryptowährungen?

Zum Jahresendkurs als Vermögen im Wertschriftenverzeichnis. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert für die gängigen Währungen offizielle Jahresendkurse.

Was ist mit Kursgewinnen aus Aktien?

Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei. Steuerbar sind nur die Erträge — Zinsen und Dividenden. Anders bei gewerbsmässigem Wertschriftenhandel.

Verwandte Begriffe

Fragen zum Begriff?

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