Steuer-Glossar
Säule 3a
Die Säule 3a ist die steuerlich begünstigte gebundene Selbstvorsorge: Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — 2026 sind das CHF 7'258 mit Pensionskasse.

Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge des Schweizer Drei-Säulen-Systems. «Gebunden» heisst: Das Geld ist bis frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter blockiert, ausser in gesetzlich definierten Ausnahmefällen. Als Gegenleistung dürfen Sie den einbezahlten Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Für die Steuerperiode 2026 beträgt der Maximalbetrag CHF 7'258 für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Wer keiner Pensionskasse angehört — typischerweise Selbständigerwerbende —, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 36'288.
Der Abzug wirkt in dem Jahr, in dem die Einzahlung erfolgt — massgebend ist die Gutschrift bei der Vorsorgeeinrichtung, nicht der Auftrag. Eine Einzahlung am 30. Dezember, die erst am 2. Januar gutgeschrieben wird, zählt für das neue Jahr.
Wie viel Steuer Sie tatsächlich sparen
Die Ersparnis entspricht dem einbezahlten Betrag multipliziert mit Ihrer Grenzsteuerbelastung — also dem Satz, mit dem der oberste Teil Ihres Einkommens besteuert wird. In Winterthur liegt diese Grenzbelastung für mittlere Einkommen inklusive Bundessteuer typischerweise zwischen 20 und 30 Prozent.
Bei einer vollen Einzahlung von CHF 7'258 und einer Grenzbelastung von 25 Prozent sparen Sie rund CHF 1'815 Steuern — jedes Jahr. Wer die Einzahlung vergisst, verschenkt diesen Betrag ersatzlos: Nachzahlungen für vergangene Jahre sind in der Säule 3a nicht möglich.
Bezug und Besteuerung
Bei der Auszahlung wird das Guthaben getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert. Werden mehrere Guthaben im selben Kalenderjahr bezogen, rechnet das Steueramt sie für die Satzbestimmung zusammen — die Progression steigt.
Deshalb lohnt sich die Staffelung: Wer sein Vorsorgevermögen auf mehrere 3a-Konten verteilt und diese in verschiedenen Jahren bezieht, senkt die Bezugssteuer spürbar. Bei Ehepaaren werden die Bezüge beider Partner im selben Jahr ebenfalls zusammengerechnet.
- Frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter
- Vorbezug für Wohneigentum zum Eigenbedarf
- Vorbezug bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Vorbezug bei definitivem Verlassen der Schweiz
- Vorbezug beim Einkauf in die Pensionskasse
Nachzahlung seit 2025
Seit 2025 sind Nachzahlungen in die Säule 3a für Beitragsjahre ab 2025 möglich, wenn in einem Jahr weniger als der Maximalbetrag einbezahlt wurde. Die Lücke kann innert zehn Jahren geschlossen werden, sofern im Nachzahlungsjahr zuerst der volle ordentliche Beitrag geleistet wurde. Für Beitragslücken vor 2025 gilt das nicht.
Beispiel: Einzahlung im Dezember statt im Januar
Eine Angestellte in Winterthur zahlt seit Jahren jeweils im Dezember CHF 7'258 in ihre Säule 3a ein. Bei einer Grenzbelastung von rund 24 Prozent spart sie damit jährlich etwa CHF 1'740 Steuern.
Wer stattdessen im Januar einzahlt, sichert sich denselben Abzug — aber elf Monate mehr Verzinsung beziehungsweise Marktzeit. Über eine Erwerbsphase von 30 Jahren macht diese scheinbar unbedeutende Verschiebung mehrere zehntausend Franken Endkapital aus.
Häufige Fragen zu Säule 3a
Kann ich für vergangene Jahre nachzahlen?
Für Beitragsjahre ab 2025 ja — innert zehn Jahren und nur, wenn im Nachzahlungsjahr zuerst der volle ordentliche Beitrag geleistet wurde. Für Lücken vor 2025 ist eine Nachzahlung nicht möglich.
Lohnen sich mehrere 3a-Konten?
Ja, für die Staffelung des Bezugs. Bezüge im selben Jahr werden für die Satzbestimmung zusammengerechnet; verteilt auf mehrere Jahre fällt die Bezugssteuer tiefer aus.
Ich arbeite Teilzeit — wie viel darf ich einzahlen?
Solange Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, gilt der volle Betrag von CHF 7'258, unabhängig vom Pensum. Ohne Pensionskassenanschluss sind es 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens.
Zählt die Bescheinigung oder der Kontoauszug?
Die Vorsorgeeinrichtung stellt jedes Jahr eine Steuerbescheinigung aus. Diese gehört als Beleg zur Steuererklärung — ein Kontoauszug genügt nicht.
Verwandte Begriffe
Fragen zum Begriff?
Wir erledigen die Steuererklärung — inklusive der schwierigen Stellen.
Sie müssen die Fachbegriffe nicht beherrschen. Senden Sie uns Ihre Unterlagen; wir prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein.